Erwägungsgrund 1 32018D0600
Am 22. Juli 2013 ermächtigte der Rat die Kommission, mit Neuseeland Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (im Folgenden „Abkommen“) aufzunehmen. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 23. September 2015 erfolgreich abgeschlossen.