Erwägungsgrund 2 32018D0600
Ziel des Abkommens ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen Kooperationsrahmen, der darauf abzielt, die Sicherheit der Lieferkette zu gewährleisten und den legalen Handel zu erleichtern sowie den Austausch von Informationen zu ermöglichen, um die ordnungsgemäße Anwendung des Zollrechts und die Verhütung, Untersuchung und Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften sicherzustellen.