Erwägungsgrund 1 32018D0635
Die Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (berichtigt in ABl. L 170 vom 11.6.2014, S. 66) ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.