Gesetze
Gesetz wird geladen …
Damit das Abkommen reibungslos funktioniert, ist das Protokoll 37 des EWR-Abkommens auf den - mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 eingesetzten - Ausschuss der Europäischen Aufsichtsstellen für Abschlussprüfer auszudehnen und ist Anhang XXII des EWR-Abkommens zu ändern, um die Verfahren zur Beteiligung an diesem Ausschuss festzulegen.
Damit das Abkommen reibungslos funktioniert, ist das Protokoll 37 des EWR-Abkommens auf den — mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 eingesetzten — Ausschuss der…
Damit das Abkommen reibungslos funktioniert, sollte Protokoll 37 zum EWR-Abkommen auf die mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 eingesetzte Verwaltungskommission…
Damit das EWR-Abkommen reibungslos funktioniert, sollte Protokoll 37 zum EWR-Abkommen auf das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung der Europäischen…
Damit das EWR-Abkommen reibungslos funktioniert, sollte Protokoll 37 zum Abkommen auf das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung der Europäischen…
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens können auf Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses unter anderem Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) und Protokoll 37 (mit der…
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens können auf Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses unter anderem Anhang XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.