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Die Europass-Zusätze werden von den zuständigen nationalen Behörden oder Stellen anhand von Vorlagen herausgegeben. Dabei ist insbesondere die Reihenfolge der Posten in den Vorlagen zu beachten, um das Verständnis zu erleichtern und die Vollständigkeit der gelieferten Informationen zu gewährleisten.
Die in Absatz 1 erwähnten Vorlagen werden in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern wie dem Europarat und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur von der Kommission entwickelt und erforderlichenfalls überarbeitet, damit die Relevanz und Verwendbarkeit der Zusätze gewährleistet ist.
Europass-Zusätze werden kostenlos und nach Möglichkeit in elektronischer Form bereitgestellt. Diese Europass-Zusätze werden in der Landessprache und nach Möglichkeit in einer anderen europäischen Sprache ausgestellt.
Die Europass-Zusätze sind kein Ersatz für die Originalfassungen der Qualifikationsnachweise oder Bescheinigungen und kommen nicht einer formalen Anerkennung derselben durch die zuständigen Behörden oder Stellen anderer Länder gleich.
Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Maßnahmen, die notwendig sind, um für die einheitliche Anwendung der Vorschriften über den…
„Europass-Zusätze“ einen Satz von Dokumenten, wie zum Beispiel Diplomzusätze und Zeugniserläuterungen, die von den zuständigen Behörden oder Stellen ausgestellt…
Das in Anhang II dieser Verordnung aufgeführte Gemeinschaftsmodell ist für Zusatzbescheinigungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2007/59/EG…
Der Europass besteht aus internetgestützten Instrumenten und einschlägigen verfügbaren Informationen, darunter Informationen zur Unterstützung der europäischen…
Der Europass unterstützt Authentifizierungsdienste für alle digitalen Dokumente oder Darstellungen von Informationen über Fertigkeiten und Qualifikationen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.