Erwägungsgrund 4 32018D0646
Mit der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein Rahmen geschaffen, um die Herausforderungen bei der Arbeitsplatzsuche, den Lernmöglichkeiten und der Planung der beruflichen Laufbahn anzugehen. Ziel dieser Entscheidung war eine verbesserte Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen mithilfe eines Satzes von Dokumenten, „Europass“ genannt, die von den Personen auf freiwilliger Basis genutzt werden können. Durch diese Entscheidung wurden außerdem nationale Stellen, Europass-Zentralstellen genannt, zur Durchführung des Europass-Rahmens eingerichtet.