Art. 1 Nr. 3 32021D0487BESCHLUSS (GASP) 2021/487 DES RATES vom 22. März 2021 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses (GASP) 2018/653 über die Schaffung einer Vorratslagerfähigkeit für zivile Krisenbewältigungsmissionen
Artikel 7 erhält folgende Fassung: Inkrafttreten und Ende der Geltungsdauer Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 54…
Art. 5 32025D2367BESCHLUSS (GASP) 2025/2367 DES RATES vom 20. November 2025 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach dem Tag des Abschlusses der Vereinbarung oder sechs Monate nach…
Art. 5 32023D2539BESCHLUSS (GASP) 2023/2539 DES RATES vom 13. November 2023 zur Unterstützung eines Projekts zur Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 14 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 18 32010D0452BESCHLUSS 2010/452/GASP DES RATES vom 12. August 2010 über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet am 14. Dezember 2026.
Art. 5 32023D2296BESCHLUSS (GASP) 2023/2296 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des Sekretariats des Vertrags über den Waffenhandel zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach dem Tag des Abschlusses der in Artikel 3 Absatz 3 genannten…