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Artikel 5 Absatz 3 des Abkommens sieht ferner vor, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens die erzielten Fortschritte zu evaluieren und über den Übergang zur zweiten Phase und ihre Dauer sowie über eine etwaige Änderung des Inhalts der Bestimmungen über die zweite Phase zu beschließen hat.
Artikel 5 Absatz 3 des Abkommens sieht ferner vor, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat die erzielten Fortschritte zu evaluieren und über den Übergang zur…
Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens sieht einen Übergangszeitraum von höchstens zehn Jahren vor, der in zwei aufeinander folgende Phasen unterteilt ist.
Artikel 51 des Abkommens sieht vor, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat einen Beschluss zur Umsetzung der in diesem Artikel festgelegten Grundsätze…
Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens sieht einen Übergangszeitraum von höchstens zehn Jahren vor, der in zwei aufeinander folgende Phasen unterteilt ist.
In Artikel 120 Absätze 2 und 3 des Abkommens ist vorgesehen, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat in seiner Geschäftsordnung Arbeitsweise und Aufgaben des…
Artikel 48 des Abkommens sieht vor, dass der Stabilitäts- und Assoziationsrat einen Beschluss zur Umsetzung der in diesem Artikel festgelegten Grundsätze…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.