Erwägungsgrund 3 32018D0754
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/1960 des Rates wurde am 8. Dezember 2017 ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (im Folgenden das „Protokoll“) unterzeichnet — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt.