Erwägungsgrund 4 32011D0296BESCHLUSS DES RATES vom 24. Februar 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung gemäß dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (2011/296/EU)
Das Protokoll wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung gemäß Artikel 13 des Protokolls vorläufig angewandt.
Art. 3 32014D0007BESCHLUSS DES RATES vom 5. Dezember 2013 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Georgien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Georgiens an den Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2014/7/EU)
Das Protokoll wird ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Erwägungsgrund 5 32019D0385BESCHLUSS (EU) 2019/385 DES RATES vom 4. März 2019 über den Abschluss des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire (2018-2024)
Das Protokoll wird seit dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Art. 4 32014D0733BESCHLUSS DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls (2014/733/EU)
Das Protokoll wird gemäß Artikel 12 des Protokolls ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren…
Art. 3 32013D0462BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2013 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik (2013/462/EU)
Das Protokoll wird gemäß Artikel 14 des Protokolls ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren…
Erwägungsgrund 2 32007D0644BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 18. September 2007 über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit (PKA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum PKA (2007/644/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wurde das Protokoll ab dem Tag der Unterzeichnung vorläufig angewandt.