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Nach Artikel 11 des Fischereiabkommens zwischen der EU und den Komoren gilt das Abkommen für einen Zeitraum von sieben Jahren ab seinem Inkrafttreten und verlängert sich um jeweils sieben Jahre, wenn es nicht von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Nach Artikel 12 des Fischereiabkommens zwischen der EU und den Komoren kann das Abkommen gekündigt werden, wenn schwerwiegende Gründe wie die Nichterfüllung der…
Das am 6. März 2008 in Kraft getretene partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren (im Folgenden…
Durch das Abkommen wird das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen aufgehoben, das am 2.…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung…
Durch das partnerschaftliche Abkommen wird das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen…
Durch das Partnerschaftsabkommen wird das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen aufgehoben,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.