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Auf der Grundlage einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen sollte deren Geltungsdauer bis zum 1. Juni 2019 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollte die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2018 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2019 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollte die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2016 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung hat der Rat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2020 verlängert werden sollten.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollte die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2017 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2018 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.