Erwägungsgrund 2 32018D0051BESCHLUSS (EU) 2018/51 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2017 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Bereitstellung der Finanzmittel für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung
Die Obergrenze für den jährlich für das Flexibilitätsinstrument zur Verfügung stehenden Betrag beträgt gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Erwägungsgrund 2 32017D0342BESCHLUSS (EU) 2017/342 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2016 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der derzeitigen Migrations-, Flüchtlings- und Sicherheitskrise
Die Obergrenze für den jährlich für das Flexibilitätsinstrument zur Verfügung stehenden Betrag beträgt gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Erwägungsgrund 2 32019D0276BESCHLUSS (EU) 2019/276 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2018 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Stärkung von Schlüsselprogrammen für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Finanzierung haushaltspolitischer Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Herausforderungen der Migration, des Flüchtlingszustroms und der Sicherheitsbedrohungen
Die Obergrenze für den jährlich für das Flexibilitätsinstrument zur Verfügung stehenden Betrag beträgt gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr.…
Erwägungsgrund 1 32015D0421BESCHLUSS (EU) 2015/421 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
Nach Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates kann das Flexibilitätsinstrument innerhalb der jährlichen Obergrenze von 471 Mio. EUR (zu…
Erwägungsgrund 1 32016D0253BESCHLUSS (EU) 2016/253 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für haushaltspolitische Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise
Nach Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates kann das Flexibilitätsinstrument innerhalb der jährlichen Obergrenze von 471 Mio. EUR (zu…
Erwägungsgrund 1 32015D2248BESCHLUSS (EU) 2015/2248 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 28. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für haushaltspolitische Sofortmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda
Nach Artikel 11 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates kann das Flexibilitätsinstrument innerhalb der jährlichen Obergrenze von 471 Mio. EUR (zu…