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Die in der Richtlinie 94/63/EG enthaltenen Anforderungen an die Berichterstattung sind für die Zwecke der Überwachung der Umsetzung jener Richtlinie nicht länger erforderlich. Die betreffende Bestimmung sollte daher gestrichen werden.
Die Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 87/217/EWG ist nach Annahme der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments…
Die Richtlinie 84/539/EWG sollte daher aufgehoben werden.
Die Richtlinie 94/25/EG sollte daher aufgehoben werden —
Die von den Mitgliedstaaten alle drei Jahre erstellten Durchführungsberichte haben sich als Instrument zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen oder zur…
Die Richtlinie 84/253/EWG sollte aufgehoben werden, da sie kein ausreichendes Mittel zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfungsinfrastruktur — bestehend aus…
Die Umsetzung der mit der Richtlinie 91/692/EWG eingeführten Anforderungen an die Berichterstattung ist aufwändig geworden und zeigt keine Wirkung. Außerdem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.