Erwägungsgrund 5 32018D0853
Die Richtlinie 91/692/EWG sieht keinen Einsatz elektronischer Hilfsmittel vor. Da die ReportNet-Anwendungen der Europäischen Umweltagentur mit Erfolg eingeführt wurde und sektorale Initiativen zur Straffung der Berichterstattung (beispielsweise das Wasserinformationssystem für Europa) angelaufen sind, wurden die Notwendigkeit und Wirksamkeit eines horizontalen Berichterstattungsinstruments zunehmend in Frage gestellt. Schließlich besteht seit der Annahme der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der damit einhergehenden Entwicklung des gemeinsamen Umweltinformationssystems ein moderneres und wirksameres horizontales Konzept für das Informationsmanagement und die Berichterstattung im Rahmen der Umweltpolitik der Union.