Art. 1 32018D0859
Der Steuervorbescheid vom 6. November 2003 , mit dem Luxemburg eine von der Amazon.com, Inc. vorgeschlagene Verrechnungspreisvereinbarung gebilligt hat, nach der die Amazon EU S.á.r.l. ihre Körperschaftsteuerschuld in Luxemburg in den Jahren 2006 bis 2014 berechnen konnte, und die anschließende Annahme der jährlichen Körperschaftsteuererklärung auf der Grundlage dieser Vereinbarung stellt eine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar, die mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar ist und die von Luxemburg unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union rechtswidrig durchgeführt wurde.