Erwägungsgrund 4 32018D0009
Für den Haushalt 2018 ist eine größere Flexibilität erforderlich, weshalb die Anrechnung des 2017 in Anspruch genommenen Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben angepasst wird, um den Verrechnungsbetrag in der Rubrik 5 im Jahr 2018 zu senken und eine entsprechende Anrechnung in Rubrik 5 im Jahr 2020 einzufügen —