Erwägungsgrund 1 32018D0009
Mit Artikel 13 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates wurde ein Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben von bis zu 0,03 % des Bruttonationaleinkommens der Union eingerichtet.
Mit Artikel 13 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates wurde ein Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben von bis zu 0,03 % des Bruttonationaleinkommens der Union eingerichtet.