Erwägungsgrund 1 32018D0902
Das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 10. Mai 2010 in Brüssel unterzeichnet.
Das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 10. Mai 2010 in Brüssel unterzeichnet.