Erwägungsgrund 3 32018D0902
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte wird dem Beitritt Kroatiens zum Abkommen durch den Abschluss eines Protokolls zu diesem Abkommen zugestimmt. Dazu ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, nach dem das Protokoll vom Rat, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und von den betreffenden Drittstaaten geschlossen wird.