Erwägungsgrund 1 32018D0953
Das Statistische Programm des EWR 2018-2020 sollte auf der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnung (EU) 2017/1951 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 im Wege der Verlängerung bis 2020, beruhen und diejenigen Programmbestandteile enthalten, die für die Beschreibung und Überwachung aller relevanten wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte des Europäischen Wirtschaftsraums erforderlich sind.