Erwägungsgrund 2 32018D0953
Die Verordnung (EU) 2017/1951 sollte in Protokoll 30 zum EWR-Abkommen aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit bis 2020 fortgesetzt wird.
Die Verordnung (EU) 2017/1951 sollte in Protokoll 30 zum EWR-Abkommen aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit bis 2020 fortgesetzt wird.