Beschluss (EU) 2018/961 des Rates vom 26. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertreten ist (Haushaltslinien 02 03 01: „Binnenmarkt“ und 02 03 04: „Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens bei aus dem Gesamthaushalt der Union finanzierten Unionsmaßnahmen in den Bereichen „Funktionieren und Entwicklung des Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen“ und „Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts“ fortzusetzen.
Erwägungsgrund 4 32018D0961
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