Erwägungsgrund 3 32018D0964
Am 21. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2018 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.
Am 21. Dezember 2017 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2018 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk einer weiteren Bewertung unterziehen zu können.