Erwägungsgrund 6 32018D0993
Eine Reihe nationaler Stellen, die EU-Umweltzeichen vergeben, haben der Kommission mitgeteilt, dass diese Übergangszeiträume um sechs Monate verlängert werden müssen, da zahlreiche Anträge auf Erneuerung der Verträge für die Verwendung des EU-Umweltzeichens eingegangen sind. Die Kommission hat eine Bewertung vorgenommen, die die Notwendigkeit, die Übergangszeiträume um sechs Monate zu verlängern, bestätigt hat.