Erwägungsgrund 3 32018D0880BESCHLUSS (GASP) 2018/880 DES RATES vom 18. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2019 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32020D0850BESCHLUSS (GASP) 2020/850 DES RATES vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2021 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32017D1087BESCHLUSS (GASP) 2017/1087 DES RATES vom 19. Juni 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2018 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32015D0959BESCHLUSS (GASP) 2015/959 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2016 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32016D0982BESCHLUSS (GASP) 2016/982 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2017 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32019D0678BESCHLUSS (GASP) 2019/678 DES RATES vom 29. April 2019 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2020 verlängert werden.