Erwägungsgrund 3 32019D1018BESCHLUSS (GASP) 2019/1018 DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2020 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32015D0959BESCHLUSS (GASP) 2015/959 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2016 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32018D0880BESCHLUSS (GASP) 2018/880 DES RATES vom 18. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2019 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32017D1087BESCHLUSS (GASP) 2017/1087 DES RATES vom 19. Juni 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2018 verlängert werden.
Erwägungsgrund 3 32020D0719BESCHLUSS (GASP) 2020/719 DES RATES vom 28. Mai 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Nach Überprüfung der im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen hat der Rat beschlossen, dass diese Maßnahmen bis zum 1. Juni 2021…
Erwägungsgrund 3 32016D0982BESCHLUSS (GASP) 2016/982 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2017 verlängert werden.