Erwägungsgrund 2 32020D0272BESCHLUSS (EU) 2020/272 DES RATES vom 20. Februar 2020 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen und des zugehörigen Durchführungsprotokolls (2020-2026)
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des partnerschaftlichen Abkommens und des Protokolls am 22. Oktober 2019 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 4 32019D0659BESCHLUSS (EU) 2019/659 DES RATES vom 8. April 2019 über den Abschluss — im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten — des Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2019/658 ist das Protokoll am 21. Dezember 2018 in Brüssel unterzeichnet worden.
Erwägungsgrund 2 32014D0518BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Zustimmung zum Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (2014/518/Euratom)
Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Protokoll wurde am 10. Dezember 2013 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32020R0271VERORDNUNG (EU) 2020/271 DES RATES vom 20. Februar 2020 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026)
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des partnerschaftlichen Abkommens und des Protokolls am 22. Oktober 2019 erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 2 32014D0517BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und vorläufige Anwendung des Protokollszum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (2014/517/EU)
Diese Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und das Protokoll wurde am 10. Dezember 2013 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32019D1187BESCHLUSS (EU) 2019/1187 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 24. Mai 2018 erfolgreich abgeschlossen.