Erwägungsgrund 5 32019D1088
Ziel des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024) (im Folgenden „Protokoll“) ist es, der Union und der Republik Guinea-Bissau eine intensivere Zusammenarbeit zur Förderung einer nachhaltigen Fischereipolitik, einer verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen in den Gewässern Guinea-Bissaus sowie zur Unterstützung der Bemühungen von Guinea-Bissau zur Entwicklung seiner blauen Wirtschaft zu ermöglichen.