Erwägungsgrund 5 32014D0020BESCHLUSS DES RATES vom 23. September 2013 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme (2014/20/EU)
Das Abkommen sollte– vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt – im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32018D1153BESCHLUSS (EU) 2018/1153 DES RATES vom 26. Juni 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32018D1252BESCHLUSS (EU) 2018/1252 DES RATES vom 18. September 2018 über die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Union und der Volksrepublik China im Zusammenhang mit DS492 „Europäische Union — Maßnahmen mit Auswirkung auf Zollzugeständnisse für bestimmte Geflügelfleischprodukte“ im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32020D1111BESCHLUSS (EU) 2020/1111 DES RATES vom 20. Juli 2020 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der geografischen Angaben und deren Schutz
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32019D1121BESCHLUSS (EU) 2019/1121 DES RATES vom 25. Juni 2019 über die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32016D2136BESCHLUSS (EU) 2016/2136 DES RATES vom 21. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
Das Abkommen sollte daher — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — im Namen der Union unterzeichnet werden —