Beschluss (EU) 2019/1172 des Rates vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen
Das Vereinigte Königreich ist durch den Beschluss 2008/615/JI, den Durchführungsbeschluss 2008/616/JI und den zugehörigen Anhang sowie den Rahmenbeschluss 2009/905/JI gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme und Anwendung des vorliegenden Beschlusses.
Erwägungsgrund 5 32019D1172
Erwägungsgrund 5 32019D1172Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen