Erwägungsgrund 1 32019D0118
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde von der Union und ihren Mitgliedstaaten am 10. Juni 2016 unterzeichnet. Es wird seit dem 10. Oktober 2016 zwischen der Union einerseits und Botsuana, Lesotho, Namibia, Eswatini und Südafrika andererseits und seit dem 4. Februar 2018 zwischen der Union einerseits und Mosambik andererseits vorläufig angewandt.