Erwägungsgrund 4 32019D0614BESCHLUSS (EU) 2019/614 DES RATES vom 9. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschusszur Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses, der Verfahrensordnung für Panels, des Verhaltenskodex für Schiedsrichter und des Mediationsverfahrens zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 4 32019D1317BESCHLUSS (EU) 2019/1317 DES RATES vom 18. Juli 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Festlegung der Liste der Schiedsrichter zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 10 32018D0156BESCHLUSS (EU) 2018/156 DES RATES vom 22. Januar 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat zur Ergänzung des Anhangs I-A des Titels IV, Kapitel 1 des Assoziierungsabkommens und im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zur Neuberechnung des in Anhang I-C und Anhang I-D des Titels IV, Kapitel 1 des Assoziierungsabkommens festgelegten Stufenplans zum Abbau der Ausfuhrzölle zu vertreten ist
Der in dem Assoziationsrat und dem Handelsausschuss zu vertretende Standpunkt der Union sollte daher auf den beigefügten Beschlussentwürfen beruhen —
Erwägungsgrund 6 32019D1260BESCHLUSS (EU) 2019/1260 DES RATES vom 15. Juli 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss hinsichtlich der Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Abkommens zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Handelsausschuss sollte daher darin bestehen, die Annahme des beigefügten Entwurfs eines Beschlusses des Handelsausschusses zu…
Erwägungsgrund 8 32019D1707BESCHLUSS (EU) 2019/1707 DES RATES vom 17. Juni 2019 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzten Handelsausschuss im Hinblick auf eine Empfehlung betreffend bestimmte Änderungen am Abkommen zur Berücksichtigung des Beitritts Samoas und künftiger Beitritte weiterer Pazifik-Inselstaaten zu dem Abkommen zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union auf der siebten Sitzung des Handelsausschusses zu vertretenden Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf einer Empfehlung beruhen —
Erwägungsgrund 6 32014D0794BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Protokoll über kulturelle Zusammenarbeit zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss für kulturelle Zusammenarbeit hinsichtlich der Aufstellung einer Liste von 15 Schiedsrichtern zu vertretenden Standpunkt (2014/794/EU)
Daher sollte der von der Union im Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —