Erwägungsgrund 1 32019D1251
Das Internationale Zucker-Übereinkommen von 1992 (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde mit dem Beschluss 92/580/EWG des Rates geschlossen und trat am 1. Januar 1993 in Kraft. Das Übereinkommen wurde für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 31. Dezember 1995 geschlossen und seitdem regelmäßig um weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert. Zuletzt wurde das Übereinkommen durch Beschluss des Internationalen Zuckerrates vom Dezember 2017 verlängert und gilt nun bis zum 31. Dezember 2019.