Erwägungsgrund 6 32019D1251
Es ist zweckmäßig, den von der Union im Internationalen Zuckerrat im Hinblick auf die Verlängerung des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt festzulegen. Die Verlängerung des Übereinkommens liegt, sofern auch dessen Änderung beschlossen wird, im Interesse der Union —