Erwägungsgrund 5 32019D1255
Im Zusammenhang mit diesen Erhöhungen sollten die Bestimmungen zur einvernehmlichen Ernennung von stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Bank durch Gruppen von Mitgliedstaaten ebenfalls geändert werden.
Im Zusammenhang mit diesen Erhöhungen sollten die Bestimmungen zur einvernehmlichen Ernennung von stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Bank durch Gruppen von Mitgliedstaaten ebenfalls geändert werden.