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HS/KN-Code Warenbezeichnung 1701 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest 1702 Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert; (ausg. Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose) ex 1704 90 entspricht 1704 90 99 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (ausg. Kaugummi; Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe; weiße Schokolade; Fondantmassen und andere Rohmassen sowie Marzipan, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder mehr; Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen; Dragees; Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren; Hartkaramellen; Weichkaramellen; Komprimate) ex 1806 10 entspricht 1806 10 30 Kakaopulver mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT ex 1806 10 entspricht 1806 10 90 Kakaopulver, mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr ex 1806 20 entspricht 1806 20 95 Kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg (ausg. Kakaopulver Zubereitungen mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr; „chocolate-milk-crumb“ genannte Zubereitungen; Kakaoglasur; Schokolade und Schokoladeerzeugnisse; kakaohaltige Zuckerwaren und entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen; kakaohaltige Brotaufstriche; kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken) ex 1901 90 entspricht 1901 90 99 Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 , ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen (ausg. Lebensmittelzubereitungen, kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend; Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis 0404 ; Lebensmittelzubereitungen zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf; Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 ) ex 2101 12 entspricht 2101 12 98 Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee (ausg. Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate) ex 2101 20 entspricht 2101 20 98 Zubereitungen auf der Grundlage von Tee oder Mate (ausg. Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate) ex 2106 90 entspricht 2106 90 59 Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt (ausg. Isoglucosesirup, Lactosesirup, Glucose- und Maltodextrinsirup) ex 2106 90 entspricht 2106 90 98 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen (ausg. Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe; zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen; Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt: Zubereitungen, kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend) ex 3302 10 entspricht 3302 10 29 Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von höchstens 0,5 % vol. (ausg. Zubereitungen, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend)
„ANHANG V ERZEUGNISSE, DIE VON DER KUMULIERUNG NACH DEN ARTIKELN 3 UND 4 AUSGESCHLOSSEN SIND KN-Code Warenbezeichnung 1704 90 99 Andere Zuckerwaren ohne…
„ANHANG II Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur gilt der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis; maßgebend für den…
Warenbezeichnung Einreihung KN-Code Begründung (1) (2) (3) 1. Ware bestehend aus (in GHT) Saccharose 99,05 Zitronensäure 0,95 · · 1701 99 90 Einreihung gemäß…
„ANHANG IV ÄGYPTEN Unbeschadet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung nur als Hinweis zu…
Tabelle 1 Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, bei denen der Einfuhrzoll aus einem Wertzoll und einem davon getrennten Agrarteilbetrag gemäß Artikel 3…
(9) Pro 1 hl Bier. ANHANG IV Waren, für die die Mengen des Grunderzeugnisses durch chemische Analysen bestimmt werden können, und Tabelle gemäß Artikel 47…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.