Verordnung (EU) Nr. 578/2010 der Kommission vom 29. Juni 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates im Hinblick auf die Gewährung von Ausfuhrerstattungen und die Kriterien zur Festsetzung des Erstattungsbetrags für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrages fallenden Waren ausgeführt werden · KAPITEL VIII
Diese Verordnung tritt am zweiten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt für Anträge, die ab dem 8. Juli 2010 für Bescheinigungen zur Verwendung ab dem 1. Oktober 2010 gestellt werden.
Art. 55 32010R0578Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen