Erwägungsgrund 4 32017D0813BESCHLUSS (EU) 2017/813 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Ersetzung von Anhang III Anlage II des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
In Anbetracht der Anzahl der erforderlichen Änderungen in Anhang III Anlage II ist diese aus Gründen der Klarheit vollständig zu ersetzen.
Erwägungsgrund 6 32017D0813BESCHLUSS (EU) 2017/813 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Ersetzung von Anhang III Anlage II des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
Aus Günden der Klarheit und unter Berücksichtigung der Anzahl der in Anhang III Anlage II des Abkommens erforderlichen Änderungen, sollte diese Anlage…
Erwägungsgrund 11 32006D0558BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. August 2006 über die Aktualisierung der Anhänge der Währungsvereinbarung zwischen der Regierung der Französischen Republik — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und der Regierung Seiner Durchlaucht des Fürsten von Monaco (2006/558/EG)
Die Anhänge der Währungsvereinbarung sind deshalb entsprechend zu ändern. Aus Gründen der Klarheit sollten die Anhänge in ihrer Gesamtheit ersetzt werden.
Erwägungsgrund 16 32019R2117Der Klarheit halber und angesichts des Umfangs dieser Änderungen ist es angezeigt, den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 insgesamt zu ersetzen.
Erwägungsgrund 12 32014R1320VERORDNUNG (EU) Nr. 1320/2014 DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es aus Gründen der Klarheit angezeigt, den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 ganz zu ersetzen.
Erwägungsgrund 9 32019R0554VERORDNUNG (EU) 2019/554 DER KOMMISSION vom 5. April 2019 zur Änderung des Anhangs VI der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Klarheit sollte Nummer 8 insgesamt ersetzt werden, auch wenn die Änderungen nur einen Teil davon betreffen.