Erwägungsgrund 10 32019D1319BESCHLUSS (EU) 2019/1319 DES RATES vom 25. Juni 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss zur Änderung einiger Bestimmungen des Protokolls 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Angesichts der Zahl der Änderungen, die im Protokoll und seinen Anhängen vorzunehmen sind, ist dieses aus Gründen der Klarheit vollständig zu ersetzen —
Erwägungsgrund 16 32019R2117Der Klarheit halber und angesichts des Umfangs dieser Änderungen ist es angezeigt, den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 insgesamt zu ersetzen.
Erwägungsgrund 4 32017D0813BESCHLUSS (EU) 2017/813 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Ersetzung von Anhang III Anlage II des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
In Anbetracht der Anzahl der erforderlichen Änderungen in Anhang III Anlage II ist diese aus Gründen der Klarheit vollständig zu ersetzen.
Erwägungsgrund 28 32016D0849BESCHLUSS (GASP) 2016/849 DES RATES vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP
Der Klarheit halber sollte der Beschluss 2013/183/GASP aufgehoben und durch einen neuen Beschluss ersetzt werden.
Erwägungsgrund 8 32005R1895VERORDNUNG (EG) Nr. 1895/2005 DER KOMMISSION vom 18. November 2005 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Epoxyderivate in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Text von Bedeutung für den EWR)
Aufgrund der erforderlichen Änderungen und im Interesse der Klarheit sollte die Richtlinie 2002/16/EG durch eine neue Verordnung ersetzt werden.
Erwägungsgrund 8 32013R0212Aus Gründen der Klarheit sollte Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ersetzt werden.