Art. 2 32019D0367BESCHLUSS (EU) 2019/367 DER KOMMISSION vom 9. November 2018 über die Maßnahme SA.35065 (2016/C) (ehemals 2016/NN, 2012/FC) des Vereinigten Königreichs zugunsten MMD Shipping Services Ltd. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7360) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
Art. 2 32016D1915BESCHLUSS (EU) 2016/1915 DER KOMMISSION vom 27. Oktober 2016 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/2300 über die Zahlung für bestimmte, sich aus sektorbezogenen Agrarvorschriften ergebende Ausgaben in Euro durch das Vereinigte Königreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6807) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
Art. 4 32015D1583BESCHLUSS (EU) 2015/1583 DER KOMMISSION vom 4. August 2014 über die vom Vereinigten Königreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.18859 (11/C) (ex 65/10 NN) — Befreiung von der Granulatabgabe in Nordirland (ex N 2/04) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2014) 5466) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
Art. 3 32017D2429BESCHLUSS (EU) 2017/2429 DES RATES vom 5. Dezember 2017 zur Aufhebung der Entscheidung 2008/713/EG über das Bestehen eines übermäßigen Defizits im Vereinigten Königreich
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.
Art. 3 32018D0119BESCHLUSS (EU) 2018/119 DER KOMMISSION vom 18. September 2017 über die staatliche Beihilfe SA.47702 (2017/C) (ex 2017/N) — Vereinigtes Königreich Alternative zur Verpflichtung der Royal Bank of Scotland zur Veräußerung von Rainbow (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 6184) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gerichtet.