Erwägungsgrund 3 32017D2429
Am 27. April 2009 stellte der Rat durch die Entscheidung 2009/409/EC nach Maßgabe des Artikels 104 Absatz 8 EGV fest, dass das Vereinigte Königreich auf die Empfehlung des Rates vom 8. Juli 2008 hin keine wirksamen Maßnahmen getroffen hatte.