Erwägungsgrund 3 32019D1355
Die Vertragsparteien sind über das Protokoll 1 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (im Folgenden „Protokoll 1“) übereingekommen.