Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 21 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrags über die Europäische Union muss die Union auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns achten. In diesem Zusammenhang nimmt der Rat unter anderem Kenntnis von der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates , der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 und der Verordnung (EU) 2019/125 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Zwischen der Richtlinie 2008/98/EG und damit zusammenhängenden EU-Gesetzgebungsakten wie beispielsweise der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments…
Zur Gewährleistung der Kohärenz sollten folgende Rechtsakte geändert werden: Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates; Verordnung…
Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sollte im Rahmen der Politik der Union im Bereich Außenbeziehungen und im Einklang mit den in Artikels 21 des Vertrags über…
Zur Verbesserung der Kohärenz sollten die Bestimmungen der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Abrechnung aktualisiert,…
Es ist zweckmäßig, Kohärenz zwischen der Verordnung (EG) Nr. 450/2008 und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere Artikel…
Bei der Umsetzung dieser Verordnung werden die Kohärenz mit anderen Bereichen des auswärtigen Handelns der Union und mit sonstigen einschlägigen Maßnahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.