Erwägungsgrund 3 32021R0948
Das Ziel des Europäisches Instruments für die internationale Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (im Folgenden „Instrument“), das das durch die Verordnung (EU) 2021/947 geschaffene Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt ergänzt, sollte darin bestehen, aufbauend auf den Sicherungsmaßnahmen innerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Gemeinschaft“) einen hohen Standard der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie die Anwendung effizienter und wirksamer Sicherungsmaßnahmen für Kernmaterial in Drittländern zu fördern. Im Rahmen dieses Ziels soll mit dieser Verordnung die Förderung der Transparenz bei den Beschlussfassungsverfahren im Zusammenhang mit Kerntechnik durch die Behörden in Drittländern unterstützt werden.