Erwägungsgrund 5 32019D1577
Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 21. März 2019 zu ermöglichen.
Das Protokoll 31 zum EWR-Abkommen sollte daher entsprechend geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit ab dem 21. März 2019 zu ermöglichen.