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Mit dem Beschluss Nr. 2/2012 vom 27. Juni 2012 legte der EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ (im Folgenden „Ausschuss“) eine Liste von Sachverständigen fest, die als Mitglieder der Sachverständigengruppen für die Zwecke des Artikels 13.15 des Abkommens amtieren dürfen.
Am 27. Juni 2012 verabschiedete der EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ den Beschluss Nr. 2/2012 , mit dem eine Liste von 18…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen…
Die Republik Korea hat den Wunsch geäußert, einige der koreanischen Staatsangehörigen auf der Liste der Sachverständigen zu ersetzen. Damit diese Änderung…
Die Umsetzung der Empfehlungen der Sachverständigengruppe wird vom EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ überwacht.
Nach Artikel 13.15 Absatz 3 des Abkommens einigen sich die Vertragsparteien auf eine Liste von mindestens 15 Personen, die willens und in der Lage sind, als…
Nach Artikel 13.15 Absatz 3 ist eine Liste von Personen zu erstellen, die in eine Sachverständigengruppe berufen werden können, welche Fragen prüft, die sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.