Erwägungsgrund 1 32019D1578
Mit dem Beschluss 2011/265/EU des Rates wurde die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Abkommen“) genehmigt. Das Abkommen wurde am 6. Oktober 2010 unterzeichnet und wird seit dem 1. Juli 2011 vorläufig angewandt.