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Am 30. Juli 2019 informierte die Republik Korea die Union darüber, dass sie die Namen mehrerer koreanischer Sachverständiger in der im Anhang des Beschlusses Nr. 2/2012 aufgestellten Sachverständigenliste ersetzen wolle. Um Rechtswirkungen zu entfalten, sollte die geänderte Sachverständigenliste dem Ausschuss so rasch wie möglich zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Republik Korea hat den Wunsch geäußert, einige der koreanischen Staatsangehörigen auf der Liste der Sachverständigen zu ersetzen. Damit diese Änderung…
Am 27. Juni 2012 verabschiedete der EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ den Beschluss Nr. 2/2012 , mit dem eine Liste von 18…
Mit dem Beschluss Nr. 2/2012 vom 27. Juni 2012 legte der EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ (im Folgenden „Ausschuss“) eine Liste von…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen…
Die Umsetzung der Empfehlungen der Sachverständigengruppe wird vom EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ überwacht.
Um diese Verordnung an den künftigen Bedarf anzupassen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Änderung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.