Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Vertragsparteien haben den Wunsch geäußert, auf der Liste der Sachverständigen einen Teil der nichtstaatsangehörigen Sachverständigen, die für den Vorsitz vorgesehen sind, zu ersetzen. Damit diese Ersetzung wirksam wird, muss die überarbeitete Liste der Sachverständigen vom Handelsausschuss angenommen werden.
Die Vertragsparteien haben den Wunsch geäußert, einen Teil der Nichtstaatsangehörigen, die in der Sachverständigengruppe den Vorsitz führen können, zu ersetzen.
Damit diese Änderung wirksam wird, sollte die überarbeitete Liste der Sachverständigen vom Handelsausschuss EU-Korea gebilligt werden —
Die Vertragsparteien des Abkommens (im Folgenden „Vertragsparteien“) haben den Wunsch geäußert, auf der Liste der Schiedsrichter einen Teil der koreanischen…
Die Republik Korea hat den Wunsch geäußert, einige der koreanischen Staatsangehörigen auf der Liste der Sachverständigen zu ersetzen. Damit diese Änderung…
Der Handelsausschuss soll die überarbeitete Liste der Schiedsrichter und die überarbeitete Liste der Sachverständigen auf seiner nächsten Sitzung oder, wenn…
Nach Artikel 13.15 Absatz 3 des Abkommens einigen sich die Vertragsparteien auf eine Liste von mindestens 15 Personen, die willens und in der Lage sind, als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.